Grundsätzlich gilt in RLP: Kinder ab 2 Jahren haben Anspruch auf kostenfreie Betreuung egal ob bei der Tagesmutter oder in Kitas.
Unter 2 Jahren gilt: Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern, oder ganz übernommen.
PROFESSIONALITÄT: ausschließlich qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter betreuen die Kinder in der Kindertagespflege.
KLEINE GRUPPEN: bis zu maximal 5 Kinder werden pro Tagesmutter oder Tagesvater betreut. Für Kinder unter 3 Jahren ist das pädagogisch ideal und ermöglicht den festen Kontakt zu einer konstanten Betreuungsperson.
ÖFFENTLICHE FÖRDERUNG: Kindertagespflege ist ein offizielles Angebot in der Kinderbetreuung und wird vom Jugendamt gefördert und kontrolliert.
HOHE FLEXIBILITÄT: Durch ihre einzigartige Struktur ist die Kindertagespflege besonders flexibel und kann umfassend auf die Bedürfnisse der Kinder und die Ansprüche der Eltern eingehen.
VERGLEICHBARE KOSTEN: Die Kindertagespflege ist nicht teurer als die Kinderbetreuung in einer Krippe oder Kita – die Kosten richten sich in der öffentlich geförderten Kindertagespflege nach dem Einkommen der Eltern.
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